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Neue Webseite. Begrifflichkeiten im RAZ

Viel haben wir über Begrifflichkeiten diskutiert und recherchiert…

6. August 2020

Im Frühjahr 2020 haben wir, im Rahmen der Gestaltung der neuen Website, uns viel mit Begrifflichkeiten auseinandergesetzt. Ziel war es, dass die neue Website unsere Werte aufzeigt und diskriminierungsfrei ist.

Über die Jahre gab es immer wieder Anpassungen bei den Begriffen. Ganz früher wurde im RAZ der Begriff «Behinderte» verwendet. Dieser Begriff ist aktuell immer noch im Einsatz, beispielsweise im Behindertengleichstellungsgesetzt des Bundes. Dort wird der Begriff wie folgt definiert: «In diesem Gesetz bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.» (Artikel 2, Abs. 1)

In jüngeren Dokumenten von RAZ wurde von «Menschen mit einer Behinderung» gesprochen. Wir kamen zum Schluss, dass beide Begriffe für uns nicht passend sind. Auf der Suche nach dem passenden Begriff wurden verschiedene Kriterien festgehalten. Der Begriff soll diskriminierungsfrei sein und kein Machtverhältnis ausdrücken. Wir haben uns für «Mensch(en) mit Beeinträchtigung» entschieden. Für uns bedeutet dies, dass wir für die Menschen da sind, die Unterstützung oder Hilfe in irgendeiner Form benötigen.

Da im RAZ nicht nur männliche Mitarbeiter, sondern auch viele Mitarbeiterinnen arbeiten, wurde zudem das Thema der gendergerechten Schreibweise diskutiert, festgehalten und ebenfalls umgesetzt.